Ausschüttung

Ertrag

Der Ertrag der ersten Jahre dient vorrangig zur Tilgung der Darlehen. Aber es werden auch bei ungünstigen Anlagen-Erträgen noch Gewinne gemacht, so dass eine Ausschüttung an die Kommanditisten erfolgt.

Photovoltaik-Anlagen erzeugen, im Gegensatz etwa zu Windenergieanlagen, wesentlich gleichmäßigere Erträge.
Auch sonnenschwache Jahre fallen im Mittel von fünf bis zehn Jahren kaum ins Gewicht. Da wir die Anlagen des Solarparks auf mehrere Standorte verteilen und mit unterschiedlichen Modultypen bauen, ist auch das technische Risiko  optimal verteilt.

Hohe Risikoabschläge von 10%, bezogen auf den durchschnittlichen Ertrag, sorgen zudem für Ertragssicherheit.

Die Ausschüttungen wurden so kalkuliert, dass sie auch erreicht werden können, wenn mehrere sonnenschwache Jahre aufeinander folgen würden, oder unerwartete technische Probleme auftreten.

Sollte der Ertrag normal ausfallen, oder sogar überdurchschnittlich sein, können die Gesellschafter auch eine Erhöhung der Ausschüttungen beschließen. Dies ist aber nur im Rahmen des Gesellschaftsvertrages und der Zusagen bezüglich Rücklagen und Tilgungsversprechen gegenüber den finanzierenden Banken möglich.

Mit einer Beteiligung erzielen Sie über 20 Jahre eine Gewinnausschüttung von 220% bis 270% - je nach Projekt - gegenüber dem eingesetzten Kapital.


Grafik:  Jährliche prozentuale Ausschüttung auf das von Ihnen eingesetzte Kapital am Beispiel der Solarpark Oberschwaben-Allgäu I GmbH & CO KG


Steuerliche Wirksamkeit


Die Bundesregierung hat die steuerliche Verrechenbarkeit von Verlusten aus Beteiligungen bei Kommanditgesellschaften mit der persönlichen Steuer der Beteiligten eingeschränkt.

Dadurch ist es nicht mehr möglich, die hohen Anfangsverluste der Beteiligung für den Kommandititisten Steuer sparend einzusetzen.Verluste können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle - also dem Solarpark - verrechnet werden.

In der Konsequenz heißt das, dass es sich bei der Beteiligung an einem Solarpark  nicht um ein so genanntes Steuersparmodell handelt.

Weil die hohen Anfangsverluste der Gesellschaft mit Gewinnen in den ersten Jahren verrechnet werden, heißt dies aber auch, dass die Ausschüttungen des Solarparks in den ersten zehn Jahren für den Kommanditisten faktisch steuerfrei sein werden.