Der Ertrag der ersten Jahre dient vorrangig zur Tilgung der Darlehen. Aber es werden auch bei ungünstigen Anlagen-Erträgen noch Gewinne gemacht, so dass eine Ausschüttung an die Kommanditisten erfolgt.
Photovoltaik-Anlagen erzeugen, im Gegensatz etwa zu Windenergieanlagen, wesentlich gleichmäßigere Erträge.
Grafik: Jährliche prozentuale Ausschüttung auf das von Ihnen eingesetzte Kapital am Beispiel der Solarpark Oberschwaben-Allgäu I GmbH & CO KG
Die Bundesregierung hat die steuerliche Verrechenbarkeit von Verlusten aus Beteiligungen bei Kommanditgesellschaften mit der persönlichen Steuer der Beteiligten eingeschränkt.
Dadurch ist es nicht mehr möglich, die hohen Anfangsverluste der Beteiligung für den Kommandititisten Steuer sparend einzusetzen.Verluste können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle - also dem Solarpark - verrechnet werden.
In der Konsequenz heißt das, dass es sich bei der Beteiligung an einem Solarpark nicht um ein so genanntes Steuersparmodell handelt.
Weil die hohen Anfangsverluste der Gesellschaft mit Gewinnen in den ersten Jahren verrechnet werden, heißt dies aber auch, dass die Ausschüttungen des Solarparks in den ersten zehn Jahren für den Kommanditisten faktisch steuerfrei sein werden.