Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen - einiges haben wir schon einmal beantwortet:
  1. Was ist der Hintergrund für den Solar-Park?
    Die Grundidee entstand aus den Erfahrungen bei den zahlreichen Projekten, die Karl Friedrich Rommel mit seiner Firma SolarStromKonzept erworben hat. Hier waren es oft Baugemeinschaften, die ein gemeinsames Projekt (z.B. als GBR) realisierten. Zugrunde liegt oft der Wunsch von Privatleuten, in ein sinnvolles, ökologisches Projekt zu investieren. Wenn aber kein eigenes Dach zur Verfügung steht, kann nur auf einem Fremddach in diese Technik investiert werden. Mit der Oberschwaben Solar GmbH steht nun eine Gesellschaftsform zur Verfügung, die eine Investition auf Fremddächern in größeren Einheiten zulässt.
  2. Warum wird die Gesellschaftsform der GmbH & CO KG gewählt?
    Um eine sichere Investition zu tätigen ist es notwendig, das Risiko für den Einzelnen zu minimieren. Als Investor wollen Sie sich nicht ständig mit dem Projekt beschäftigen müssen. Und auch im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage eines Mitgesellschafters sollen Anteile einfach zu veräußern sein, ohne das das gesamte Projekt in Frage gestellt wird. Dazu bietet die GmbH & Co.KG die beste Unternehmensform, weil nur die GmbH mit ihrem vollem Vermögen haftet, die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage.
  3. Wie kommt die Gesellschaft zustande?
    Die Oberschwaben Solar GmbH sucht optimale Dächer aus und sichert sie für die Gesellschafter. Danach wird eine Einspeisung ins öffentliche Netz verbindlich geplant. Die Oberschwaben Solar GmbH initiert die KG und führt die Geschäfte.
  4. Welche Regeln bzw. Verträge gibt es?
    Alle Absprachen werden schriftlich in Form von Verträgen festgelegt. Die grundlegenden Vereinbarungen werden notariell festgeschrieben. Diese können bei der GmbH angefordert werden. Andere Absprachen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften, z.B. GmbH-Gesetze.
  5. Kann die GmbH als Komplementär ausgewechselt werden?
    Grundsätzlich Ja. Sind die Kommanditisten unzufrieden mit dem Komplementär können sie per Mehrheitsbeschluß einen neuen haftenden Gesellschafter suchen. Näheres regelt der Gesellschaftervertrag.
  6. Kann ich Verluste der GmbH & CO KG abschreiben?
    Wenn Sie Kommanditist dieser "Firma" werden, sind sie als "Unternehmer" berechtigt, die Verluste steuerlich geltend zu machen und können die Einnahmen und Verluste mit Ihrer persönlichen Steuer verrechnen.

Weitere Fragen werden ergänzt. Sie können aber jederzeit zu uns Kontakt aufnehmen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.